Selbstverständnis/self comprehension

Selbstverständnis der Bewohner*innen des Bettenhauses

überarbeitet Februar 2026

Wozu das Ganze?

Das Zusammenleben in einem selbstverwalteten Wohnprojekt bedarf bestimmter Spielregeln, die von den einzelnen Bewohner*innen, aber auch von den Bewohner*innen gegenüber Einzelnen einklagbar sind. Konflikte und Auseinandersetzungen sind in einem solchen Projekt unvermeidlich. Um einen konstruktiven Umgang damit zu finden, bedarf es einiger Voraussetzungen und Spielregeln, die als „minimal consens“ von allen Bewohner*innen akzeptiert und eingehalten werden. Angesprochen ist hiermit ein gewisses Maß an sozialer Kompetenz und Eigenverantwortlichkeit.

Unser Selbstverständnis

Das Bettenhaus versteht sich als eine Alternative zu vereinzelnden Formen des Wohnens, sei es in herkömmlichen Studierendenwohnheimen oder in Einzelapartments. Auch unterscheidet es sich deutlich vom Zusammenleben in studentischen Korporationen: Eine Form des Zusammenlebens, die in aller Regel auf dem Ausschluss von FLINTA* und einem elitär hierarchischen Weltbild beruht, ist mit unseren grundlegenden Überzeugungen unvereinbar. Das Bettenhaus definiert sich als international, basisdemokratisch und selbstverwaltet.

Als kollektives Wohnprojekt eröffnet das Bettenhaus Freiräume und Möglichkeiten für Alternativen zum herkömmlichen, entfremdeten Leben, Wohnen, Arbeiten und Studieren in einer Gesellschaft, die von ungehemmter wirtschaftlicher Konkurrenz und von ausgrenzenden Ideologien geprägt ist. Daher wenden wir uns aufmerksam gegen Verhaltensweisen, die aktiv oder passiv Menschen ausgrenzen. Diskriminierungen aufgrund von Zuschreibungen wie „Volks-“, „Rassen-“, oder „Geschlechts-“ Zugehörigkeit lehnen wir ebenso ab, wie Benachteiligungen aufgrund der Klassenherkunft, sexueller Orientierung oder anatomischer, motorischer sowie geistiger Eigenschaften und Fähigkeiten.

Damit diese Ansprüche im Alltag wirksam sind, bedarf es für uns Anerkennung und Tradierung bestimmter Maximen: Ohne Frage gilt Gewalt gegen Bewohner*innen und deren Hab und Gut als untragbares Mittel der Auseinandersetzungen. Ohne Zweifel werden Anfeindungen und Diskriminierungen, beispielsweise aufgrund der nationalen oder sozialen Herkunft, nicht hingenommen. Gleiches gilt für sexistische, rassistische, antisemitische, faschistische, queerfeindliche Anfeindungen und Handlungsweisen. Einen Lösungsversuch von Problemen unter Zuhilfenahme von Polizei, Justiz und anderen staatlichen Einrichtungen lehnen wir, wenn irgend möglich, ab. Daran muss sich das Verhalten der Bewohner*innen und Gäste in konkreten Situationen messen lassen.

Betroffene können mit der Solidarität der Hausgemeinschaft rechnen. Wer die Grundlagen des Hauses missachtet oder verletzt, muss sich im Klaren darüber sein, dass sie von allen Hausbewohner*innen eingefordert werden. Wir behalten uns als Bewohner*innen explizit vor, jemanden aus unserer Solidarität auszuschließen, indem wir als Konsequenz den Auszug aus dem Haus und/oder ein Hausverbot beschließen.

Paritätisches Miteinander von Menschen jeglichen Geschlechts und Menschen mit und ohne deutschen Pass

Aus dem Grundsatz, kein rassistisches, sexistisches, antisemitisches, faschistisches, und queerfeindliches Verhalten zu tolerieren, erwächst der Anspruch, das Haus paritätisch mit Menschen jeglichen Geschlechts sowie mit „Deutschen“ und Nicht-Pass-Deutschen bzw. nicht als „deutsch“ wahrgenommenen Menschen zu belegen. Dasselbe gilt für die Besetzung des Vorstands. Eine Belegung allein garantiert jedoch noch nicht einen diskriminierungsfreien Raum, deswegen erwarten wir von allen Mitbewohner*innen sich selbstreflexiv an die antidiskriminierenden Grundsätze zu halten, um ein gemeinschaftliches, alternatives Wohnen zu ermöglichen. Zusätzlich gibt es WGs, die sich aktiv als Schutzraum für FLINTA* verstehen.

Basisdemokratie

Alle hausrelevanten Entscheidungen werden gemeinsam auf der Hausversammlung entschieden. Der Vorstand ist nur für die alltägliche Verwaltung eingesetzt. Die WGs entscheiden ihre Organisation, im Rahmen des Selbstverständnisses, autonom.

Kollektivität – Das Bettenhaus ist selbstorganisiert, aber es organisiert sich nicht von selbst!

Die spezifische Wohnform im Bettenhaus – elf autonome Wohngemeinschaften, die untereinander in engem Kontakt stehen – fordert dazu heraus, neue Wege des zwischenmenschlichen Zusammenlebens auszuprobieren. Dies setzt auf allen Seiten Offenheit für plurale Lebensformen voraus. Jede Person, die hier wohnt, ist aufgefordert, Verantwortung für das Haus und das Funktionieren und die Zukunft des Wohnprojekts zu übernehmen, da alle ein Teil der Hausgemeinschaft sind. Als Richtwert halten wir es für angemessen eine Stunde pro Woche für und in das Projekt zu investieren. Insbesondere ist jede Person dazu aufgefordert, an den regelmäßigen Hausversammlungen teilzunehmen.

Darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten sich zu engagieren: Partizipation an den hausübergreifenden Entscheidungsprozessen Gremienarbeit (Beirat, BettenhausInformations-Gespräch-Gremium (BIG), Schlichtungsgremium), Öffentlichkeitsarbeit, Sanierungsmaßnahmen, Hausmeister*innen, Kunstprojekte, Organisation der internen Kommunikation, des jährlichen Bettenhaus-Sommerfestes, von Filmabenden, der Bibliothek, des Bandproberaums, des Sportraumes, der Werkstatt, der wöchentlichen „Hauskneipe“, Kooperationsprojekte mit der Bettenhaus Kindergartengruppe des Eltern-Kind-Vereins, Dokumentation der Geschichte des Hauses und des Wohnprojekts. Die Bewohner*innen können frei wählen, welche der hier aufgelisteten Aufgaben sie übernehmen möchten.

Das Bettenhaus bietet Freiräume für Kreativität

Bei der Gestaltung der WG-Zimmer und WG-Gemeinschaftsräume, aber auch andere Kunstprojekte und die Kreativ-Räume im Keller können sich alle Bewohner*innen einbringen. Die „Rakete“ kann von Bewohner*innen für Kneipenabende, Konzerte, Veranstaltungen und Partys in Absprache mit der Hausversammlung genutzt werden.

Externe Gruppen

Das Haus kann und soll von politischen Gruppen und Kulturinitiativen als Treffpunkt genutzt werden. Die Initiativen müssen sich mit dem Selbstverständnis des Hauses einverstanden erklären und dieses aktiv vertreten. Auf der Mitgliederversammlung können Initiativen und Gruppen anfragen, ob sie die Gemeinschaftsräume im Keller nutzen können.

 

Die Bewohner*innen des Bettenhauses
(überarbeitet im Februar 2026)